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Buchungsbedingungen - England & Wales 2024

Inhalt: die Möbel, Einrichtungsgegenstände und alle anderen Gegenstände, die im Inventar aufgeführt sind, das vom Vermieter und vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben werden muss, wenn der Mieter das Zimmer bezieht.
Gemeinsame Teile des Wohnheims: wie in Klausel 1.2 beschrieben.

Bürge: Diese Person(en) muss (müssen) ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, vom Mieter benannt und vom Vermieter akzeptiert werden. Ein Bürge muss ein vollzeitbeschäftigter Erwachsener sein. Ein Nachweis des Status kann verlangt werden

1. Erteilung des Pachtvertrags

1.1 Der Vermieter erklärt sich bereit, das Zimmer zu vermieten und der Mieter erklärt sich bereit, das Zimmer für die Dauer der Mietzeit zu übernehmen, und zwar auch gemeinsam mit anderen.

1.2 Der Mieter hat das Recht, den Eingang, den Aufzug (falls vorhanden), die Treppe und die Treppenabsätze des Wohnheims, die zur Wohnung und zum Zimmer führen (im Folgenden als gemeinsame Teile des Wohnheims bezeichnet), für den Zugang zu nutzen

1.3 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich zu benennen, die als Bürge für die Verpflichtungen des Mieters im Rahmen dieses Vertrages, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung der Miete, einsteht. Ein Bürge wird nicht benötigt, wenn der Mieter die Gesamtmiete im Voraus zahlt.

1.4 Der vorgeschlagene Bürge muss nach alleiniger Auffassung des Vermieters über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um die Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag erfüllen zu können.

1.5 Der Bürge muss vor Vertragsbeginn eine Bürgschaftsurkunde mit dem Vermieter abschließen.

1.6 Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter den Bezug des Zimmers oder der Wohnung so lange zu verweigern, bis der Bürgschaftsvertrag vom Bürgen unterzeichnet und ausgefüllt wurde.

1.7 Der Vermieter behält sich das Recht vor, angemessene Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit einer Änderung dieses Vertrags entstehen (z. B. eine Änderung der Identität des Bürgen oder eine Änderung der Zahlungsweise). Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er einem Antrag auf Änderung dieses Vertrags zustimmt, aber er wird seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.

2. Die Pflichten des Mieters

RENT

2.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietzins im Voraus zu oder vor den festgelegten Mietzahlungsterminen ohne Aufrechnung zu zahlen, unabhängig davon, ob er dies verlangt oder nicht.

2.2 Zahlt der Mieter den Mietzins nicht zu den festgelegten Mietzahlungsterminen, muss der Mieter Verzugszinsen zahlen. 

2.3 Der Mieter zahlt Zinsen in Höhe von 3 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank Plc auf jede rechtmäßig fällige Miete, die mehr als 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum gezahlt wird. Die Zinsen sind von dem Tag an zu zahlen, an dem die Miete hätte gezahlt werden müssen, bis zu dem Tag, an dem die Miete tatsächlich gezahlt wird.

2.4 Der Mieter verstößt gegen diese Vereinbarung, wenn er den Mietzins nicht gemäß dieser Klausel zahlt, und der Vermieter ist berechtigt, die gesetzlichen Bestimmungen des Housing Act 1988 in seiner geänderten Fassung oder andere gesetzlich verfügbare Rechtsmittel anzuwenden, um den Besitz des Zimmers wiederzuerlangen.

2.5 Wird eine Zahlungsmethode verweigert (z.B. Dauerauftrag, Lastschrift, Debit-/Kreditkartenzahlung, Scheck), muss der/die Auszubildende dem Vermieter für jede Verweigerung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von £30 zahlen, die von den Parteien als angemessene Verwaltungsgebühr anerkannt wird.

2.6 Rabatte auf Mietzahlungen sind an die Bedingung geknüpft, dass der Mieter alle im Rahmen des Vertrags fälligen Zahlungen zu den festgelegten Terminen leistet. Der Vermieter hat das Recht, gewährte Sonderangebote/Rabatte zu widerrufen, wenn der Mieter dem Vermieter die fälligen Beträge nicht zu den festgelegten Terminen zahlt.

2.7 Wird das Zimmer oder die Wohnung durch ein versichertes Risiko so beschädigt oder zerstört, dass es/sie nicht mehr bewohnbar und nutzbar ist, wird die Zahlung des Mietzinses ausgesetzt, bis das Zimmer wieder bewohnbar und nutzbar ist, es sei denn, die Beschädigung oder Zerstörung wurde durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Versäumnis des Mieters verursacht.

INHALT

2.8 Der Mieter ist verpflichtet, das Inventar in einem guten und sauberen Zustand zu halten, das Zimmer oder die Wohnung nicht zu verändern, keine Löcher in die Wände, Decken oder Böden des Zimmers oder der Wohnung zu schlagen oder etwas daran zu befestigen und das Inventar am Ende des Mietverhältnisses in demselben Zustand (mit Ausnahme von normaler Abnutzung) an den Vermieter zurückzugeben, wie er im Inventar aufgeführt ist.

2.9 Der Mieter muss einen angemessenen Anteil an den Kosten für die Reinigung und Wiederherstellung von Schäden an den Gemeinschaftsflächen und -inhalten tragen, wenn die Mieter diese zu irgendeinem Zeitpunkt während der Mietzeit nicht sauber und in gutem Zustand hinterlassen.

2.10 Der Vermieter und der Mieter erklären sich damit einverstanden, dass das Inventar bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leerstandsgebühren als Beweismittel verwendet wird.

NUTZUNG VON EIGENTUM

2.12 Der Mieter darf das Zimmer und die Wohnung nur zu Wohnzwecken und nicht zur Ausübung eines Gewerbes nutzen. Da es sich um eine Studentenunterkunft handelt, darf der Mieter das Zimmer allein bewohnen und nicht zusammen mit einem Kind.

2.13 Der Mieter darf in keinem Teil des Gebäudes rauchen (einschließlich der Verwendung von elektronischen Zigaretten), es sei denn, er befindet sich in einem ausgewiesenen Raucherbereich.

2.14 Der Mieter muss den Vermieter und andere Personen im und um das Gebäude herum mit Respekt behandeln und darf andere nicht bedrohen, beleidigen oder gewalttätig behandeln oder sie schikanieren oder belästigen.

2.15 Der Mieter darf keine Haustiere oder andere Tiere, Fische, Vögel, Reptilien oder Insekten in dem Zimmer halten, mit Ausnahme eines Tieres, das zur Hilfe bei einer registrierten Behinderung ausgebildet ist

2.16 Der Mieter darf das Feuermeldesystem und die Brandschutzvorrichtungen und -geräte im Zimmer und im Wohnheim nicht stören, missbrauchen oder manipulieren und keine Brandschutztüren oder -ausgänge versperren oder automatische Türschließer ausschalten.

2.17 Der Mieter darf keine Gas-, Petroleum-, Elektro- oder sonstigen Ölbrenner, Kerzen oder Räucherstäbchen sowie keine brennbaren Materialien, Fritteusen oder Reiskocher in das Zimmer, die Wohnung oder das Wohnhaus bringen oder dort benutzen.

2.18 Der Mieter darf keine Nachschlüssel für das Zimmer, die Wohnung oder das Wohnheim anfertigen oder anfertigen lassen und keine neuen Schlösser für das Zimmer, die Wohnung oder das Wohnheim austauschen oder anbringen. Der Mieter ist verpflichtet, den Verlust von Schlüsseln unverzüglich dem Wohnheimbüro persönlich oder per Telefon, SMS oder E-Mail zu melden.

2.19 Der Mieter darf keinen Teil der Wohnung oder ihres Inhalts beschädigen, verändern, dekorieren oder versuchen, ihn zu reparieren oder Inhalte zu entfernen. Der Mieter ist verpflichtet, einen vom Vermieter nach billigem Ermessen festgelegten angemessenen Anteil der Kosten zu tragen, die dem Vermieter durch die Beseitigung von Schäden am Zimmer, an der Wohnung oder am Wohnheim und/oder durch den Ersatz von beschädigten Einrichtungsgegenständen entstehen, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder durch die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verursacht wurden.
2.20 Die in Klausel 4.20 genannten Kosten werden so aufgeteilt, als ob:

(a) Der Mieter hat alle Schäden am Zimmer verursacht (es sei denn, jemand anderes gibt zu, den Schaden verursacht zu haben) und
(b) Alle Mieter der Wohnung haben den Schaden an den nicht vermieteten Teilen der Wohnung gemeinsam verursacht (es sei denn, jemand anderes gibt zu, den Schaden verursacht zu haben) und
(c) Alle Mieter, die berechtigt sind, die gemeinsamen Teile des Wohnheims zu nutzen, haben den Schaden an den gemeinsamen Teilen des Wohnheims verursacht (es sei denn, jemand anderes gibt zu, den Schaden verursacht zu haben).

2.21 Der Mieter darf an oder in dem Zimmer nichts unternehmen, was:
(a) die Nachbarn innerhalb oder außerhalb des Wohnheims belästigt, stört oder stören könnte;
(b) die Nutzung des Zimmers für sittenwidrige oder illegale Zwecke beinhaltet; oder
(c) zur Folge hat, dass die Versicherung, die der Vermieter für das Wohnheim oder dessen Inhalt abgeschlossen hat, ungültig wird.

2.22 Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung zu befolgen, die von Zeit zu Zeit geändert und dem Mieter mitgeteilt wird (z. B. im Willkommensführer oder im elektronischen Einführungsprogramm) oder im Hauptbüro des Wohnheims oder an anderer Stelle auf dem Gelände ausgehängt wird.

2.23 Der Mieter darf zu angemessenen Zeiten und in angemessener Häufigkeit Besucher empfangen, sofern diese andere nicht belästigen oder stören. Der Mieter darf maximal einen Übernachtungsgast für maximal zwei Nächte in einer Woche haben, vorausgesetzt, dies verursacht keine Belästigung oder Verärgerung für andere im Wohnheim.

2.24 Der Mieter ist für das Verhalten seiner Besucher und für alle von ihnen verursachten Schäden verantwortlich.

2.25 Der Mieter darf kein Fahrzeug in seinem Zimmer oder seiner Wohnung aufbewahren, es sei denn, es handelt sich um einen Rollstuhl. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst der Begriff "Fahrzeug" alle Arten von Fahrrädern, Rollern, Kinderwagen, Buggys, Trolleys und Motorersatzteilen.

2.26 Wenn am Wohnheim Park- oder andere Fahrzeugbeschränkungen gelten, darf der Mieter ohne gültige Genehmigung kein Fahrzeug in der Unterkunft parken oder Besuchern das Parken oder Abstellen eines Fahrzeugs erlauben. In einigen Gebäuden können Gebühren anfallen, die vor Beginn des Mietverhältnisses bekannt gegeben werden.

SICHERHEIT

2.27 Der Mieter darf den Raum nicht für einen beliebigen Zeitraum unbewohnt lassen, ohne alle Türen und Fenster abzuschließen und zu sichern.

2.28 Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Gemeinschaftstore und -türen usw. nach dem Betreten oder Verlassen der Wohnung verschlossen sind.

2.29 Der/die Mieter/in muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihm/ihr niemand in das Wohnheim folgt, um seine/ihre Sicherheit und die der anderen Mieter/innen zu gewährleisten. Wenn ein Mieter Verdacht schöpft Über uns einen potenziellen Eindringling, muss er sich sofort an ein Mitglied des Yugo Team sofort informieren.

2.30 Wenn ein Mieter seine persönlichen Gegenstände in einem Gemeinschaftsbereich zurücklässt, tut er dies auf eigenes Risiko.

2.31 Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich benachrichtigen, wenn er eine Bedrohung der Sicherheit in der Wohnung feststellt, z. B. eine verdächtige Person oder ein verdächtiges Paket, oder wenn sich Türen oder Fenster nicht schließen lassen.

2.32 Der Mieter darf keine Substanzen, Ausrüstungsgegenstände oder Gegenstände in das Wohnheim mitbringen, die illegal sind oder anderen Mietern, Mitarbeitern und Besuchern des Wohnheims Schaden zufügen, die Gesundheit beeinträchtigen oder sie einschüchtern können.

2.33 Der Mieter hält sich an den bei der Ankunft vereinbarten und unterschriebenen Post-/Paketprozess.

ABTRETUNG ODER UNTERVERMIETUNG

2.34 Nur der/die Mieter/in darf in dem Zimmer wohnen. Der Mieter/die Mieterin darf das Zimmer weder ganz noch teilweise abtreten, untervermieten, abtrennen oder mit anderen teilen.

2.35 Der Mieter kann die verbleibende Laufzeit dieses Vertrages kündigen, wenn er/sie einen Ersatzmieter für die restliche Laufzeit und zu den gleichen Bedingungen wie dieser Vertrag findet (einschließlich der Bereitstellung eines Bürgen, falls zutreffend), vorausgesetzt, dass erstens der Vermieter zustimmt (diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden) und zweitens der Mieter nicht mit fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag im Rückstand ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, angemessene Reinigungskosten in Rechnung zu stellen, die sich aus dem Antrag des Mieters ergeben.

REPARATUREN UND UMBAUTEN

2.36 Der Mieter ist verpflichtet, das Innere des Zimmers sauber, ordentlich und in demselben Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses zu halten (abgesehen von normaler Abnutzung) und gemeinsam mit den anderen Mietern der Wohnung die Gemeinschaftsbereiche der Wohnung sauber und ordentlich und in einem ähnlichen Zustand zu halten.

2.37 Der Mieter muss die Innenseite aller Fenster, die er vernünftigerweise erreichen kann, sauber halten und darf nicht an den Öffnungsbegrenzern der Fenster oder anderen Beschlägen herumhantieren.

2.38 Der Mieter ist verpflichtet, alle Glasscherben im Zimmer oder in der Wohnung, die er oder seine Besucher verursacht haben, unverzüglich zu ersetzen und zu bezahlen.

2.39 Der Mieter darf keine Verstopfung der Abflüsse und Rohre des Zimmers, der Wohnung oder des Hauses verursachen. Diese Verpflichtung verpflichtet den Mieter nicht zur Durchführung von Arbeiten oder Reparaturen, für die der Vermieter haftet.

2.40 Der Mieter darf das Zimmer oder einen Teil der Wohnung nicht verändern, hinzufügen oder umdekorieren.

2.41 Wenn die Wohnanlage nicht über einen Online-Wartungsdienst verfügt, informiert der Vermieter den Mieter zu Beginn des Mietvertrags Über uns , wie er Reparaturen melden kann.

2.42 Der Mieter muss Schäden an der Wohnung oder ihrem Inhalt so schnell wie möglich melden, nachdem er sie bemerkt hat. In Notfällen sollte der/die Mieter/in den/die Vermieter/in sofort kontaktieren. Der/die Mieter/in sollte nicht versuchen, selbst Reparaturen vorzunehmen.

AUSGÄNGE

2.43 Die angemessenen Kosten für Strom, Gas und Wasser sind in der Gesamtmiete für das Zimmer enthalten, aber der Vermieter behält sich das Recht vor, dies zu überprüfen und möglicherweise eine Gebühr zu erheben, wenn die Nutzung dieser Versorgungsleistungen durch den Mieter das Niveau überschreitet, das der Vermieter als angemessenen Wohngebrauch ansieht. Der Vermieter ist der Ansicht, dass ein angemessener Verbrauch nicht mehr als 400£ pro Monat betragen sollte.

2.44 Wenn der Mieter eine Lizenz für das Fernsehen (einschließlich der Nutzung des Internet-Protokoll-Fernsehens IPTV) im Zimmer und (gemeinsam mit den anderen Mietern der Wohnung) in der Wohnung erwerben und bezahlen muss, wird Ihnen dies vor dem Beginn des Mietverhältnisses mitgeteilt

2.45 Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeginn eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung über die Befreiung von der Gemeindesteuer vorlegen oder dem Vermieter auf andere Weise die vom Rat verlangte Gemeindesteuer erstatten. Wenn der/die Mieter/in nicht mehr an einer Hochschule studiert, muss er/sie die auferlegte Gemeindesteuer zahlen oder den Vermieter für diese Kosten entschädigen.

3. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

3.1 Der Vermieter stellt dem Mieter geeignete Zugangsmöglichkeiten zu und von dem Zimmer, der Wohnung und dem Wohnheim zur Verfügung.

3.2 Der Vermieter versichert die Wohnung und den Hausrat gegen Verlust oder Beschädigung durch Feuer und andere übliche Risiken ("versicherte Risiken") (oder sorgt für eine Versicherung durch einen Dritten). Die Versicherung des Vermieters deckt nicht die Besitztümer des Mieters/der Mieterin. Dem/der Mieter/in wird empfohlen, sein/ihr Eigentum bei einem renommierten Versicherer zu versichern.

3.3 Der Vermieter ersetzt alle Schäden, die durch ein versichertes Risiko verursacht werden, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches Handeln, Fahrlässigkeit oder Versäumnis des Mieters verursacht.

3.4 Wenn der Mieter den Mietzins zahlt und die Bedingungen dieses Vertrags einhält, gestattet der Vermieter dem Mieter die ruhige Nutzung des Zimmers und der Wohnung ohne Unterbrechung durch den Vermieter.

3.5 Gemäß Abschnitt 11 des LTA 1985 ist der Vermieter verpflichtet:
(a) die Struktur und das Äußere des Wohnheims (einschließlich Abflüsse, Außenrohre, Dachrinnen und Außenfenster) instand zu halten;
(b) die Installationen im Zimmer und im Wohnheim für die Versorgung mit Wasser, Gas und Elektrizität sowie für die Abwasserentsorgung (einschließlich Waschbecken, Spülbecken, Badewannen und sanitäre Anlagen) instand zu halten; und
(c) die Installationen im Zimmer und im Wohnheim für Residenz Heizung und Heizungswasser instand zu halten und ordnungsgemäß zu betreiben.

3.6 Der Vermieter muss den Herd, den Kühlschrank, den Gefrierschrank, die Mikrowelle und die elektrische Dusche instand halten (wenn diese Geräte im Zimmer und/oder in der Wohnung vorhanden sind und vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden).

3.7 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber nicht für Lärm, Erschütterungen, Staub oder Störungen, die durch die Durchführung von Arbeiten oder Veränderungen oder baulichen Reparaturen oder Wartungsarbeiten an einem Teil des Wohnheims oder eines angrenzenden oder benachbarten Grundstücks durch den Vermieter entstehen, und der Mieter ist nicht berechtigt, Einwände gegen die Beeinträchtigung des Lichteinfalls und der Belüftung des Wohnheims durch solche Arbeiten oder daraus resultierende Veränderungen oder Ergänzungen an einem Grundstück (einschließlich des Wohnheims) zu erheben.

4. VERLETZUNG DER BEDINGUNGEN DURCH DEN MIETER

4.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Zimmer wieder zu betreten, wenn:
(a) der Mietzins 14 Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt wurde, unabhängig davon, ob er förmlich eingefordert wurde oder nicht;
(b) der Mieter gemäß dem Insolvenzgesetz von 1986 für insolvent erklärt wurde;
(c) der Mieter gegen die Vereinbarung verstoßen hat; oder
(d) einer der Gründe 8, 10 bis 15 und 17, die in Schedule 2 des Housing Act 1988 aufgeführt sind, zutrifft (dazu gehören Mietrückstände oder ähnliche Beträge, Verstoß gegen den Mietvertrag, Belästigung oder Verärgerung der Nachbarn und illegale Aktivitäten).
Diese Klausel 6.1 berührt nicht die Rechte des Mieters/der Mieterin nach dem Protection from Eviction Act 1977. Der/die Vermieter/in kann den/die Mieter/in nicht zwangsräumen, ohne dass ein Gericht zuvor einen Räumungsbefehl erlassen hat.

4.2 Wenn der Vermieter das Zimmer gemäß dieser Klausel wieder betritt, endet das Mietverhältnis sofort. Alle Rechte und Rechtsmittel des Vermieters in Bezug auf einen Verstoß des Mieters gegen die Bestimmungen dieses Vertrags bleiben bestehen und können vom Vermieter durchgesetzt werden.

4.3 Wenn der Mieter gegen diesen Vertrag verstößt oder eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt, stellt der Mieter den Vermieter und den Beauftragten des Vermieters von allen Verbindlichkeiten und Kosten frei, die sich aus einem Verstoß des Mieters gegen diesen Vertrag ergeben, und zahlt dem Vermieter insbesondere auf Verlangen alle angemessenen und ordnungsgemäßen Kosten und Auslagen (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gebühren für einen Sachverständigen und die darauf entfallende Mehrwertsteuer), die dem Vermieter im Zusammenhang mit Verfahren zur Beitreibung von Mietrückständen oder (einschließlich Anwaltskosten und Auslagen sowie Gebühren für einen Sachverständigen und die darauf entfallende Mehrwertsteuer) zu zahlen, die dem Vermieter im Zusammenhang mit Verfahren zur Beitreibung von Mietrückständen oder aufgrund von Verstößen des Mieters gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen, und den Vermieter und den Beauftragten des Vermieters für alle Schäden zu entschädigen, die während der Laufzeit dieses Vertrages an dem Zimmer und der Wohnung (gleich welcher Ursache) verursacht werden.

5. RECHT DES VERMIETERS, DAS ZIMMER UND DIE WOHNUNG ZU BETRETEN

5.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Zimmer und die Wohnung durch den Vermieter oder eine im Namen des Vermieters handelnde Person zu betreten, nachdem er den Mieter mindestens 24 Stunden vorher benachrichtigt hat (in Notfällen sofort):
(a) den Zustand und die Reparaturen des Zimmers, des Inhalts und der Wohnung zu inspizieren;
(b) die Verpflichtungen des Vermieters aus diesem Vertrag zu erfüllen;
(c) Reparaturen oder Änderungen an einem angrenzenden Zimmer oder einem Teil der Wohnung vorzunehmen;
(d) Gas-, Strom- oder Wasserzählerstände abzulesen; und
(e) potenziellen Mietern oder Käufern das Zimmer und die Wohnung zu zeigen.
(f) um eine Belästigung zu beseitigen
(g) wenn der Mieter auf die Aufforderung des Vermieters, Kontakt aufzunehmen, nicht reagiert hat

5.2 Der Vermieter hat das Recht, einen Satz Schlüssel zum Zimmer zu behalten, der nur mit vorheriger Zustimmung des Mieters benutzt werden darf, außer in Notfällen.

6. AUSLAUFEN DES MIETVERHÄLTNISSES

6.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter das Zimmer und das Inventar in dem in diesem Vertrag vorgeschriebenen Zustand zurückzugeben, ebenso wie alle Schlüssel und Schlüsselanhänger für die Türen. Es wird erwartet, dass der Mieter das Zimmer am letzten Tag des Mietverhältnisses (wie auch immer es endet) bis 10.00 Uhr räumt und die Gegenstände an den Vermieter zurückgibt, damit dieser die nächste Vermietung vorbereiten kann.

6.2 Der Vermieter hat das Recht, das Zimmer wieder in Besitz zu nehmen, wenn:
(a) das Mietverhältnis beendet ist;
(b) der Vermieter den Mieter mit einer Frist von zwei Monaten von seiner Absicht, das Zimmer wieder in Besitz zu nehmen, in Kenntnis gesetzt hat;

6.3 Der Mieter muss dem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Nachsendeadresse mitteilen. Danach eingehende Post wird "an den Absender zurückgeschickt".

6.4 Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter alle persönlichen Gegenstände aus dem Zimmer und der Wohnung entfernen. Wenn persönliche Gegenstände des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zimmer und der Wohnung verbleiben, ist der Mieter für alle angemessenen Umzugs- und Lagerungskosten verantwortlich. Der Vermieter unternimmt angemessene Schritte, um den Mieter an seiner letzten bekannten Adresse zu benachrichtigen. Wenn die Gegenstände nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung des Mieters abgeholt werden, kann der Vermieter die Gegenstände entsorgen, wobei der Mieter für die angemessenen Kosten der Entsorgung haftet. Die Kosten für den Abtransport, die Lagerung und die Entsorgung können von einem eventuellen Verkaufserlös abgezogen werden. 

7. NACHRICHTEN

7.1 Jede Mitteilung an den Vermieter, die im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag verschickt wird, gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie:
(a) per Post an die in Klausel 9.4 angegebene Adresse des Vermieters geschickt wird;
(b) an der in Klausel 9.4 angegebenen Adresse des Vermieters hinterlassen wird; oder
(c) an die in der Parteienklausel angegebene Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Vermieters geschickt wird.

7.2 Jede Mitteilung, die dem Mieter im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugesandt wird, gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie:
(a) per Post an die Wohnung geschickt wird;
(b) im Zimmer oder in der Wohnung hinterlassen wird; oder
(c) an die in der Parteienklausel angegebene Mobiltelefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Mieters geschickt wird.

7.3 Wird eine Mitteilung gemäß Klausel 9.1 oder Klausel 9.2 gemacht, gilt sie als eingegangen:
(a) bei persönlicher Übergabe zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung an der richtigen Adresse abgegeben wird;
(b) bei Versand per Post am zweiten Werktag nach der Aufgabe; oder
(c) bei Versand per Fax, E-Mail oder SMS an ein Mobiltelefon um 9.00 Uhr am nächsten Werktag nach der Übertragung.

7.4 Die Zustellungsanschrift des Vermieters ist sein Vertreter Yugo in 100 Gray's Inn Road, London, WC1X 8AL

8. GELTENDES RECHT

Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden nach diesem ausgelegt.

Diese Vereinbarung wurde zu dem am Anfang angegebenen Datum geschlossen.