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Yugo Beschwerde-Richtlinie

Kundenservice und Engagement für unsere Studenten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir bemühen uns, es beim ersten Mal richtig zu machen, jedes Mal. Aber gelegentlich laufen die Dinge nicht wie geplant. In diesem Fall würden wir uns über Ihr Feedback freuen. Es ermöglicht uns nicht nur, Ihnen zu erklären und uns bei Ihnen zu entschuldigen, sondern hilft uns auch, unser Produkt und unseren Service zu verbessern.

Die meisten Beschwerden können mündlich von unseren Residenzteams vor Ort bearbeitet werden. Sie werden ihr Bestes tun, um die Angelegenheit schnell und zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihre Beschwerde nicht vollständig gelöst wurde, legen Sie in dieser Richtlinie fest, wie Sie eine Beschwerde einreichen können und wie wir mit Ihrer Beschwerde umgehen.

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen? 


Wenn Sie Probleme in Ihrer Wohnung, unserem Service oder einem Mitglied unseres Teams haben, nehmen Sie sich bitte die Zeit, uns dies mitzuteilen.

Alle Beschwerden müssen schriftlich (einschließlich E-Mail) an den Leiter des Residenz in erster Linie.

Alle Beschwerden müssen vom Schüler selbst und nicht von einem Elternteil, einem Bürgen oder einem Dritten eingereicht werden, es sei denn, es wurde zuvor eine Genehmigung erteilt oder der Dritte ist im Mietvertrag benannt, damit ein Dritter in seinem Namen handelt.

Wie wir mit Ihrer Beschwerde umgehen

Weitere Informationen

Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass Sie bestimmte Probleme möglicherweise nicht vor Ort ansprechen möchten, da dies möglicherweise nicht angemessen ist, oder dass Sie Ihre Bedenken schriftlich an den Heimleiter gerichtet haben und mit der Antwort unzufrieden sind.

Wenn dies zutrifft, dann eskalieren Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an: 

[email protected]

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Folgendes angeben:

Eine vollständige und endgültige Antwort wird innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt Ihres Schreibens schriftlich erfolgen.

Länderspezifische Informationen zur externen Schiedsgerichtsbarkeit (falls zutreffend)

Vereinigtes Königreich:

Für alle Anfragen, die eine weitere Eskalation erfordern, kann die Beschwerde an ANUK gemäß ihrem nationalen Code weitergeleitet werden. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses eingereicht werden.

Ihre Beschwerde kann an folgende Adresse gesendet werden: National Codes Administrator, 155-157 Woodhouse Lane, Leeds, LS2 3ED oder per E-Mail an [email protected]

Irland

Für Anfragen, die eine weitere Eskalation erfordern, können Anträge auf Streitbeilegung über die RTB gestellt werden.

Die Beantragung einer Streitbeilegung bei der RTB, sei es für Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit, kann über das Webformular der RTB erfolgen, auf das Sie hier zugreifen können https://disputes.rtb.ie/Disputes/General.aspx

Spanien:

Für alle Anfragen, die eine weitere Eskalation erfordern, können Sie ein offizielles Antragsformular an der Rezeption der Residenz abholen.  Diese Antragsformulare werden von den Verbraucherämtern der Regionalregierungen ("Comunidades Autónomas") ausgestellt.